Die Mitgliederversammlung des BACDJ am 6. März 2026 widmete sich dem Thema „Künstliche Intelligenz in Recht und Justiz“. Nach der Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des BACDJ, Prof. Dr. Günter Krings stellte Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Gesamtgeschäftsführung des C.H.Beck Verlags, sehr anschaulich die Nutzungsmöglichkeiten von KI dar. Dabei wurde sehr deutlich, dass Künstliche Intelligenz längst Teil der fachlichen Diskussion in der Rechtspolitik und Justiz ist. An praktischen Beispielen konnten wir erfahren, mit welchen Angeboten sich der Verlag C.H.Beck den Herausforderungen der Nutzung von KI stellt. Die Diskussion zeigte, wie schnell sich Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare dieser Entwicklung stellen müssen.
Rechtsanwalt Tom Brägelmann sprach zum Thema „Herausforderungen für das anwaltliche Berufsrecht durch die aktuell verfügbaren KI-Dienste und die Frage ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht“. Dabei wurde sehr anschaulich die Einführung und Nutzung von KI-Systemen im Rechtswesen dargestellt. Der Einsatz von KI-Tools wie CHAT-GPT, Beck-Noxtua und Co. wurde besprochen und diskutiert. Aspekte der Rechtsberatung und Haftungsfragen waren ebenfalls Diskussionsthema. Chancen und Risiken werden wird künftig meistern müssen.
BACDJ hat sich in seiner Diskussion diesem aktuellen Thema für die Justiz rechtzeitig gewidmet. Der LACDJ Sachsen wurde durch Marko Schiemann und Andreas Arno Glauch vertreten. Die Diskussion soll auch im Freistaat Sachsen weitergeführt werden.