Geldzuwendungen an NGOs im Rahmen von Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO

Geldzuwendungen an NGOs im Rahmen von Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO

NGOs und andere Akteure der sogenannten Zivilgesellschaft werben massiv um die Zuwendung von Geldauflagen im Rahmen von Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO. Fast wöchentlich landen Briefe von Greenpeace e.V., BUND e.V., Peta Deutschland e.V. und anderen nichtstaatlichen Organisationen in den Vorlauffächern von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Dass das aufwendige Marketing dieser Organisationen Erfolg hat, liegt auf der Hand. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften auch solche Verbände aus dem politischen Vorfeld mit Geldern unterstützen, die sich nicht aktiv um Auflagen aus Verfahrenseinstellungen bemühen.

Gegen Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen im Rahmen von Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor (§ 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO). Die Bestimmung des Auflagenempfängers steht im Ermessen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Dieses Ermessen endet jedoch dort, wo die staatliche Neutralitätspflicht in parteipolitischen Angelegenheiten beginnt. Die Zuwendung von Geldauflagen ist daher nicht mehr hinzunehmen, wenn sich die Zuwendungsempfänger aktiv in den parteipolitischen Diskurs oder gar in den Wahlkampf einschalten. Das betrifft insbesondere Organisationen wie Campact e.V., Attac Trägerverein e.V., Amadeu Antonio Stiftung, Correctiv gGmbH, Omas gegen Rechts Deutschland e.V., Peta Deutschland e.V., Animal Rights Watch e.V., Foodwatch e.V., Dezernat Zukunft e.V., Deutsche Umwelthilfe e.V., Agora Agrar gGmbH, Agora Energiewende gGmbH, Greenpeace e.V., BUND e.V., Netzwerk Recherche e.V., Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e.V. und Delta1 gGmbH (vgl. Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 24.02.2025 zur Politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen, BT-Drs. 20/15035).

Der LACDJ Sachsen spricht sich daher dafür aus, Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Thematik zu sensibilisieren und darauf hinzuwirken, dass die Unterstützung von Organisationen, die sich aktiv in den parteipolitischen Diskurs einmischen, durch Geldauflagen in Zukunft unterbleibt.