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Arnold Vaatz zu: "Gilt der Rechtsstaat auch für den 'Leibwächter' von bin Laden?"

In seiner neuen Kolumne für die Zeitschrift "SUPERillu" schreibt der Dresdner Bundestagsabgeordneten Arnold Vaatz über den Islamisten Sami A., angeblich ein ehemaliger Leibwächter Osama bin Ladens, der nach Tunesien abgeschoben wurde. Nun urteilte ein Gericht, seine Abschiebung sei rechtswidrig und er dürfe zurück.

"Im Fall des Tunesiers Sami A. hat sich der deutsche Rechtsstaat zur weltweit beachteten Lachnummer gemacht. A. begehrte 2006 in Deutschland Asyl. Das wurde abgelehnt. Abgeschoben wurde er nicht, weil ihm zu Hause nach Meinung der deutschen Behörden Misshandlung drohte. Er betätigte sich dann in Deutschland als Islamist, soll Leibwächter bin Ladens gewesen sein und wird als Gefährder eingestuft. Zwölf Jahre lebte er in Nordrhein-Westfalen und erhielt Geld vom Staat.

Tunesien ist ein beliebtes Urlaubsziel. Dem Arabischen Frühling folgten dort annähernd demokratische Verhältnisse. Die Bundesregierung wollte 2017 Tunesien zum sicheren Herkunftsland erklären. Dies hätte Abschiebungshindernisse beseitigt. Aber Linke und Grüne stoppten das Gesetz im Bundesrat. Deshalb durften die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter in Tunesien Foltergefahr vermuten. Sie stoppten die Abschiebung von Sami A. Erst solle Tunesien erklären, dass es ihn nicht foltere. Das dümmliche Kommando „Unterschreib, dass du kein Verbrecher bist!“ mag windige Kreditkunden einschüchtern. Ein souveräner Staat reagiert auf solche Töne natürlich nicht. Aber es war auch zu spät: Gegen den Willen der Richter hatte man Sami A. längst nach Tunesien geflogen, wo er jetzt weilt. Von Folterungen hört man nichts. Die Foltervermutung ist also gegenstandslos, der Abschiebungsstopp unbegründet.

Die Münsteraner Richter störte das nicht. Sie stellten die berechtigte Frage: Wo kämen wir hin, wenn die Verwaltung der Justiz nicht gehorcht, mag das Urteil unsinnig sein, wie es will? Sami A. soll nun zurückgeholt werden. 'Allah hat seine Macht über die Ungläubigen gezeigt!', werden die Salafisten feixen. Aber wie weiter? Werden bald auch Warlords aus Sierra Leone, die Tausenden von Kindern die Gliedmaßen abgehackt haben, Deutschland als Alterssitz wählen dürfen, weil ihnen zu Hause Folter droht? Laut Justizministerin darf das 'Rechtsempfinden der Bevölkerung' 'nicht entscheidend' sein. Richtig! Nur: Heißt das, dass das rechtsstaatliche Uhrwerk beliebig weit weg von der Lebenswirklichkeit ticken darf? Und müssen auch Wahlen gerichtlich untersagt werden, wenn das Rechtsempfinden der Bevölkerung Korrekturen durchzusetzen droht?"

(www.super-illu.de)